Aufenthalte zur Stellensuche sind für EU/EFTA-Staatsangehörige bis zu einer Dauer von drei Monaten bewilligungsfrei.
Für eine längere Suche wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten im Kalenderjahr erteilt. Sofern Suchbemühungen nachgewiesen und ferner eine begründete Aussicht auf eine Beschäftigung existiert, kann die Gültigkeitsdauer der Bewilligung auf bis zu ein Jahr verlängert werden.
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