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Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz

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Anmeldepflicht, -verfahren

Rechtsgebiet:
Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz
Stichworte:
Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur Regelung des Aufenthalts müssen sich Ausländer, die aufgrund der Länge des Aufenthaltes eine Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung benötigen (d.h. Aufenthalt > 3 Monate):

  • 14 Tage vor Ablauf des bewilligungsfreien Aufenthalts oder
  • vor der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei der am Wohnort in der Schweiz zuständigen Behörde

anmelden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton besteht die Pflicht, sich bei der am neuen Wohnort zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen anzumelden und innert gleicher Frist beim alten Wohnort abzumelden.

Im Rahmen des Bewilligungs- und Anmeldeverfahren ist ein gültiges Ausweispapiervorzuweisen. Unter Umständen werden ferner ein Strafregisterauszug aus dem Herkunfts- oder Heimatstaat sowie weitere für das Verfahren notwendige Dokumente (Geburtsurkunden, Zivilstandsregisterauszug) verlangt. Eine Anmeldung kann erst erfolgen, nachdem alle geforderten Dokumente vollständig eingereicht sind.

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