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Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz

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Aufenthalt als Rentner

Rechtsgebiet:
Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz
Stichworte:
Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rentner, d.h. Ausländerinnen und Ausländer, die nicht mehr erwerbstätig sind, können zu einem sogenannten erwerbslosen Aufenthalt zugelassen werden, wenn sie:

  • ein Mindestalter von 55 Jahren erreicht haben,
  • besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz besitzen und
  • über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen.

Es ist festzuhalten, dass die Verwaltung eigenen Vermögens nicht als „Erwerbstätigkeit“ aufgefasst wird, demnach ausgeübt werden darf.

Besondere persönliche Beziehungen bestehen, wenn:

  • längere frühere Aufenthalte in der Schweiz, namentlich Ferien, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit, nachgewiesen werden,
  • enge Beziehungen zu nahen Verwandten in der Schweiz bestehen (Eltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister).

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