Bewilligungsarten und Ausweise

Bewilligungsarten

Nachdem zuvor das Erfordernis bzw. Notwendigkeit einer Bewilligung dargestellt wurde, werden in einem Folgeschritt die verschiedenen Bewilligungsarten aufgezeigt. Zunächst ist festzuhalten, dass hinsichtlich der zu erteilenden Bewilligungen je nach Dauer des Aufenthaltes bzw. der Erwerbstätigkeit unterschieden wird zwischen:

  • Kurzaufenthaltsbewilligung (weniger als 1 Jahr),
  • Aufenthaltsbewilligung (befristet),
  • Grenzgängerbewilligung (Sonderbescheinigung) und
  • Niederlassungsbewilligung (unbefristet).

Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, benötigen unabhängig von der Aufenthaltsdauer vorab eine Bewilligung. Grundsätzlich richtet sich die Bewilligungsart nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses (d.h. befristeter/unbefristeter Arbeitsvertrag). Die Kantone (Migrationsämter) sind für das Ausstellen der Bewilligungen zuständig.

Ausweise

Liegt eine Bewilligungspflicht vor, wird bei Erteilung einer Bewilligung ein Ausländerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt. Bei einem bewilligungspflichtigen Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit von bis zu 4 Monaten innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten wird ein solcher nicht ausgegeben.

Ausweiskategorien für Drittstaatsangehörige sind:

  • Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
  • Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
  • Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
  • Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)

Übersicht Bewilligungen

Bewilligung/Ausweis

Inhalt/Umfang
Angehörige Drittstaaten

Ausweis L
(Kurzaufenthaltsbewilligung)

  • Gültigkeit: auf 1 Jahr beschränkt
  • richtet sich nach Dauer des Arbeitsvertrages
  • Höchstzahlen, d.h. Kontingentsanrechnung (sofern Erwerbstätigkeit nicht auf  4 Monate beschränkt)
  • Verlängerung auf max. 2 Jahre (Voraussetzung: gleicher Arbeitgeber)
  • Kantonswechsel bewilligungspflichtig

Ausweis B
(Aufenthaltsbewilligung)

  • Erstausstellung auf 1 Jahr befristet (jährliche Erneuerung)
  • grds. kein Anspruch auf Erteilung (Ermessensentscheidung)
  • Wohnsitznahme Schweiz
  • zweckgebunden, mit oder ohne Erwerbstätigkeit
  • bei Erwerbstätigkeit besteht Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen
  • Bewilligungserteilung nur im Rahmen bestehender Kontingente (Höchstzahlen)
  • Wechsel zur Selbständigkeit bewilligungspflichtig

Ausweis G
(Grenzgängerbewilligung)

  • Gültigkeit: 12 Monate
  • auf bewilligungserteilenden Grenzkanton bezogen
  • jährliche Erneuerung
  • Voraussetzung: wöchentliche Rückkehr an ausländischen Wohnort, der in der Grenzzone zur Schweiz liegen muss
  • Aufenthaltsbewilligung am ausländischen Grenzwohnort

Ausweis C
(Niederlassungsbewilligung)

  • Voraussetzung: Aufenthalt von 10 Jahren in der Schweiz (ununterbrochen)
  • grds. kein Erteilungsanspruch
  • Keine arbeitsmarktrechtlichen Zugangsrestriktionen, freie Arbeitgeberwahl
  • Möglichkeit der Selbständigkeit
  • Wegfall Quellensteuer

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