- Erteilung für befristete Aufenthalte bis zu einem Jahr,
- bestimmter Aufenthaltszweck (bspw.: Weiterbildung, Dienstleistungsempfänger, medizinische Behandlung, Stellensuche),
- Festsetzung weiterer Bedingungen möglich
- Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren möglich
- volle geografische Mobilität
- Anspruch auf Familiennachzug
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