Bewilligungserteilung aus wichtigen Gründen

Liegen wichtige Gründe vor, können die zuständigen Behörden für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung zu einem Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit nach dem Freizügigkeitsabkommen oder dem EFTA-Übereinkommen nicht erfüllt sind, im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA erteilen. 

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