EU/EFTA-Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit:
- bis zu drei Monaten
- innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten ab der erstmaligen Einreise
keine Bewilligung. Ferner besteht auch keine Verpflichtung zur Anmeldung.
Informationen über die Schweiz für Bürger aus EU- / EFTA-Staaten sowie Drittstaaten