Grenzgängerbewilligungen werden als Sonderbescheinigungen zur Regelung eines Aufenthaltes mit Erwerbstätigkeit ausgestellt, sofern eine Rückkehr (täglich/wöchentlich) an den Wohnsitz in der EU/EFTA erfolgt.
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Grenzgängerbewilligungen werden als Sonderbescheinigungen zur Regelung eines Aufenthaltes mit Erwerbstätigkeit ausgestellt, sofern eine Rückkehr (täglich/wöchentlich) an den Wohnsitz in der EU/EFTA erfolgt.