Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA

  • Erteilung für befristete Aufenthalte bis zu einem Jahr,
  • bestimmter Aufenthaltszweck (bspw.: Weiterbildung, Dienstleistungsempfänger, medizinische Behandlung, Stellensuche),
  • Festsetzung weiterer Bedingungen möglich
  • Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren möglich
  • volle geografische Mobilität
  • Anspruch auf Familiennachzug 

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