Ausländische Staatsangehörige können sich in der Schweiz aufhalten, sofern ihre Einreise rechtmässig ist, sie eine Bewilligung zum Aufenthalt haben oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Bewilligung benötigen.
Ob bei einem Aufenthalt in der Schweiz eine Bewilligungspflicht besteht, hängt von nachfolgenden Faktoren ab:
1. Staatsangehörigkeit
2. Dauer der Aufenthalts
- kurzfristiger Aufenthalt
- dauerhafter Aufenthalt
3. Aufenthaltszweck
- Erwerbstätigkeit ( > Arbeitsmarktzulassung)
- Nichterwerbstätigkeit, d.h. Aufenthalt aus nachfolgenden Gründen:
- Aus- und Weiterbildung
- Behandlung (medizinische)
- Familie
- Rente