Fazit

Das duale System, das nach Staatsangehörigkeit der Erwerbstätigen differenziert, schafft für EU/EFTA-Staatsangehörige einen privilegierten Status in Bezug auf den Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt in Form eines Anspruchs auf Bewilligungserteilung.

Drittstaatsangehörige hingegen treffen auf eine restriktive Zulassung, die hohe Eingangshürden festlegt, die Entscheidung über die Erfüllung der Voraussetzungen in das Ermessen der Behörden legt und letztlich nur von Führungskräften, Spezialisten oder anderen qualifizierten Arbeitskräften zu überwinden ist. 

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